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  Jäger erschoss Wolfsvater

 
TUCHEIM/MAGDEBURG - Einer der beiden dauerhaft in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe ist von einem Jäger erschossen worden. Es handle sich wahrscheinlich um den Rüden, der seit Mitte 2008 zusammen mit einer Wölfin auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow lebte, teilte das Agrarministerium in Magdeburg mit...


Der Jäger müsse sich strafrechtlich verantworten. «Es gibt Grund zu der Vermutung, dass er wusste, worauf er schoss», sagte ein Ministeriumssprecher. Die rund 50 in Deutschland freilebenden Wölfe sind streng geschützt.

Wahrscheinlich sei, dass das Paar gerade Welpen aufziehe, sagte Nabu-Wolfsexperte Markus Bathen. Die vier bis sechs Wochen alten Tiere seien noch mit der Mutter in der Höhle. Dass nun mit dem Rüden ein Ernährer wegfalle, sei «oberfatal». Dies gelte umso mehr, da es der erste Wurf des Paares sei und es deshalb noch keine älteren Geschwister im Rudel gebe, die bei der Aufzucht helfen könnten. «Das ist ein Familienunternehmen, so ein Rudel», sagte Bathen. Es bleibe abzuwarten, ob die Wölfin es auch allein schaffen kann, alle Welpen aufzupäppeln.

Anfang des Jahres war bereits eine Wölfin in Sachsen erschossen worden, im Dezember 2007 ein Tier in Niedersachsen. Es sei deshalb absolut abzulehnen, die Wölfe – wie von Jägern gefordert – ins Jagdrecht aufzunehmen, betonte Bathen. Die Beispiele zeigten, dass die Jägerschaft auch so schon nicht in der Lage sei, die seltenen Tiere zu schützen.

Zu der Jagd in Sachsen-Anhalt hatten sich am Samstagabend rund 50 Mitglieder einer Jagdgesellschaft getroffen. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung eines Tieres wird nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet, was eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro bedeuten kann. Bei vorsätzlicher Tötung eines streng geschützten Tieres kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, bei Fahrlässigkeit von bis zu sechs Monaten verhängt werden.

Obwohl man auch einzelne Wölfe in der Wildnis antrifft, ist die normale Sozialordnung des Wolfes das Rudel. Das Wolfsrudel besteht im Regelfall aus dem Elternpaar und seinen Nachkommen, es handelt sich also um eine Familie. Wölfe werden erst mit zwei Jahren geschlechtsreif (Haushunde schon mit sieben bis elf Monaten) und verbleiben bis zur Geschlechtsreife bei den Eltern. Die vorjährigen Jungwölfe unterstützen das Elternpaar bei der Aufzucht der neuen Welpen. Unter normalen Bedingungen besteht ein Rudel im Herbst also aus dem Elternpaar, dem Nachwuchs aus dem Vorjahr und dem Nachwuchs aus demselben Jahr. Mit Erreichen der Geschlechtsreife wandern die Jungwölfe in der Regel aus dem elterlichen Territorium ab und suchen ein eigenes Revier. Die Elterntiere sind grundsätzlich dominant gegenüber ihrem Nachwuchs, Kämpfe um die Rangordnung gibt es daher nicht. dpa/NZ

(Quelle: http://www.nz-online.de)

 
 
  Geschrieben am Thursday, 25.June. @ 17:39:46 CEST von Lozen  ::   

 

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