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  Kein Bußgeld für laute Waldspaziergänge

 
Die Katzenbesitzerin hat auch Klage gegen die Zwangsbejagung ihres privaten Grundstücks eingelegt:
http://www.zwangsbejagung-ade.de/aktuellefaelle/niederbayernklagegegenzwangsbejagung/index.html

Kein Bußgeld für laute Waldspaziergänge
Passau - Katzenbesitzerin gegen Jäger - vor dem Passauer Amtsgericht endete am Donnerstag eine Posse um eine Tierliebhaberin mit der Einstellung des Verfahrens.
Eine Frau stand vor Gericht, weil sie angeblich durch lautstarke Waldspaziergänge den Jägern das Wild absichtlich vor der Flinte vertreibt.


Das Landratsamt Passau hatte der Frau ein Bußgeldbescheid über 630 Euro geschickt, weil sie angeblich durch lautstarke Waldspaziergänge den Jägern das Wild absichtlich vor

Die Kreisbehörde hatte der Frau vorgehalten, dass sie regelmäßig lärmend durch den Wald läuft. Deswegen wurden mehr als ein Dutzend Verstöße gegen das bayerische Jagdgesetz aufgelistet. Demnach ist es nämlich verboten, die Jagd dadurch zu vereiteln, indem man "das Wild vergrämt". Die beschuldigte Katzenbesitzerin verteidigte sich damit, dass sie bei ihren Spaziergängen nur ihre Stubentiger rufe. Letztlich konnte sie damit vor dem Amtsrichter einen Punktsieg verbuchen.

Nach Angaben eines Justizsprechers wurden die Vorwürfe zwar in einer "umfangreichen Beweisaufnahme" an zwei Verhandlungstagen diskutiert, zu einer Verurteilung reichte das aber nicht. "Das Verfahren wurde mit Zustimmung des Landratsamtes eingestellt", sagte der Gerichtssprecher. Die Kosten des Verfahrens trage die Staatskasse, die Katzenliebhaberin müsse aber ihren Anwalt bezahlen.

(Quelle: Münchner Merkur online, 25.6.2009)
 
 
  Geschrieben am Friday, 26.June. @ 20:30:00 CEST von Lozen  ::   

 

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